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Verkauf eines pauschalierten Forstbetriebes
Abzugsfähigkeit der Anschaffungs- und Herstellungskosten?
Die Veräußerung von Forstbetrieben unterliegt gem. § 24 EStG der Einkommensteuer. Im Rahmen der Veräußerung eines Forstbetriebes bereitet die Aufteilung des Veräußerungserlöses in die steuerpflichtigen Komponenten (stehendes Holz, Eigenjagdwert) und in die steuerfreien Komponenten (Waldboden) i. d. R. keine größeren Schwierigkeiten. Problematischer hingegen ist die Ermittlung der Abzugsposten.
I. Pauschale Ermittlung des Veräußerungsgewinnes
Um die Problematik der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes zu entschärfen, wurde gem. § 1 Abs. 5 LuFPauschVO (BGBl. II Nr. 54/2001) die Möglichkeit eröffnet, den Veräußerungsgewinn pauschal zu ermitteln. Danach darf der entstehende Veräußerungsgewinn mit 35 % des auf Grund und Boden, stehendes Holz und Jagdrecht entfallenden Veräußerungserlöses angenommen werden, sofern der Veräußerungserlös im Einzelfall € 220.000,- nicht übersteigt. Nebenbei bemerkt dürfen auch buchführungspflichtige Forstbetriebe, die z. B. eine größere Waldparzelle verkaufen, von dieser Bestimmung Gebrauch machen.
II. Ermittlung des Veräußerungsgewinnes
Falls der Veräußerungsgewinn im Rahmen des Verkaufes eines pauschalierten Forstbetriebes nachgewiesen wird, ist zunächst der steuerpfli...