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Ausweitung des Reverse-Charge-Systems
Administrative Doppelbelastung für ausländische Klienten
Budgetbegleitgesetz 2003/Umsatzsteuer: Die Ausweitung des Überganges der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse-Charge-System) kann für ausländische Unternehmer zu einem Nebeneinander von Veranlagungs- und Erstattungsverfahren führen.
1. Reverse-Charge-System ab
Durch das Budgetbegleitgesetz 2003 (BBG 2003) wurde das Reverse-Charge-System ausgeweitet. Der Übergang der Steuerschuld ist nach dem BBG 2003 für alle von ausländischen Unternehmern in Österreich an in- und ausländische Unternehmer oder juristische Personen des öffentlichen Rechts erbrachten sonstigen Leistungen und Werklieferungen vorgesehen, die ab dem ausgeführt werden. Bisher war der Übergang der Steuerschuld nur für die in § 3 a Abs. 10 UStG 1994 genannten Katalogleistungen sowie für Vermittlungsleistungen, Bauleistungen und die in Art. 3 a UStG 1994 genannten sonstigen Leistungen vorgesehen. Die Ausweitung des Reverse-Charge-Systems ist grundsätzlich zu begrüßen, da in der Regel die umsatzsteuerliche Registrierung vieler ausländischer Unternehmer in Österreich vermieden werden kann und mit dem Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger eine praktikable Lösung gefunden wurde.