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Das Vorsteuererstattungsverfahren für ausländische Unternehmer
Abgrenzungsfragen zum Veranlagungsverfahren
Ausländische Unternehmer haben inländische Vorsteuern grundsätzlich im Vorsteuererstattungsverfahren geltend zu machen. Bei Ausführung bestimmter (Ein- oder Ausgangs-)Umsätze in Österreich besteht demgegenüber ein umsatzsteuerliches Registrierungserfordernis und ist das Recht auf Vorsteuerabzug im Veranlagungsverfahren auszuüben. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über häufige Fallkonstellationen und Abgrenzungsfragen.
1. Überblick
Der Abgrenzung zwischen Vorsteuererstattungsverfahren und Veranlagungsverfahren kommt große praktische Bedeutung zu. Sind die Voraussetzungen für das Erstattungsverfahren erfüllt, so muss dieses zwingend in Anspruch genommen werden und ist die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs im Veranlagungsverfahren unzulässig. Dies ist insbesondere in Hinblick auf die knappen und nicht verlängerbaren Fristen für Vorsteuererstattungsanträge von praktischer Relevanz.
Die gesetzliche Konstruktion in Österreich sieht dabei vor, dass Vorsteuern grundsätzlich – dh auch durch ausländische Unternehmer – im Veranlagungsverfahren geltend zu machen sind, es sei denn, die Voraussetzungen für das Erstattungsverfahren gemäß § 1 Abs 1 Vorsteuererstattungsverordnung sind erfüllt. So...