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Nichtabzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung bei einem Lehrer
Dem Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG liegt insbesondere der Gedanke der Steuergerechtigkeit zugrunde: Es soll vermieden werden, dass ein Steuerpflichtiger auf Grund der Eigenschaft seines Berufes eine Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen herbeiführen und dadurch Aufwendungen der Lebensführung steuerlich abzugsfähig machen kann. Dies wäre ungerecht gegenüber jenen Steuerpflichtigen, die eine Tätigkeit ausüben, die eine solche Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen nicht ermöglicht, und die derartige Aufwendungen aus ihrem bereits versteuerten Einkommen tragen müssen.
SachverhaltEine Lehrerin hat in ihrer Einkommensteuererklärung im Rahmen der nichtselbstständigen Einkünfte u. a. den Abzug nachfolgender Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht: Tages- und Kilometergelder für diverse Ausstellungsbesuche (ohne Schüler); Kilometergeld für einen Kinobesuch („Harry Potter") mit Schülern außerhalb der regulären Unterrichtszeit; Einkauf von Lebensmitteln für chinesisch Kochen und Essen mit Schülern (außerhalb der Schule).
Ausstellungsbesuche bzw. Kinobesuch
Unter Hinweis auf die einschlägige Judikatur des VwGH (z. B. Erkenntnis vom , 94/13/0145) ist die...