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Tücken der Kleinunternehmerbefreiung
Missverständnisse über die Reichweite der Befreiung beim Zusammentreffen mehrerer Befreiungen
Im UStG gibt es eine Vielzahl von Befreiungsbestimmungen (§ 6). Sie sind teils echte Steuerbefreiungen, teils wird gleichzeitig mit der Steuerpflicht auch das Recht auf den Vorsteuerabzug gestrichen (§ 12). Manche dieser unechten Steuerbefreiungen lassen dem Steuerpflichtigen aber die Wahl, auf die Steuerfreiheit zu verzichten und damit auch in den Genuss des Vorsteuerabzuges zu gelangen. Treffen mehrere Befreiungen aufeinander, kommt es mitunter zu Missverständnissen über die Reichweite der Befreiung bzw. eines Verzichtes darauf.
I. Arten unechter Befreiung mit Verzichtsoption
Für folgende unecht steuerbefreite Lieferungen und Leistungen sieht das UStG die Möglichkeit vor, in die Regelbesteuerung zu optieren: für die Gewährung, Vermittlung und Verwaltung von Krediten; für Grundstücksumsätze; für Vermietung und Verpachtung von Grund und Boden außer für Wohnzwecke, Garagen, Betriebsanlagen (für all diese § 6 Abs. 2 UStG); für Umsätze des Kleinunternehmers (§ 6 Abs. 3 UStG).
Während die Option des § 6 Abs. 2 UStG sich auf bestimmte Arten von Leistungen bezieht, erstreckt sich die Kleinunternehmerbefreiung auf die Umsätze eines bestimmten Unternehmers. Dementsprechend erfolgt die Ausübung der Option auf unterschiedliche Art und Weise:
Der V...