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SWK 27, 20. September 2003, Seite W 149

Die bilanzielle Behandlung und Bewertung von Emissionszertifikaten

Emissionszertifikate sind als sonstige Vermögensgegenstände mit den (fiktiven) Anschaffungskosten zu bewerten

Elke Hager

Die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten haben sich im Rahmen der Dritten Welt-Klimakonferenz in Kyoto (1997) dazu verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasen im Zeitraum 2008 bis 2012 um 8 % gegenüber dem Wert von 1990 zu verringern. Die Umsetzung dieses Reduktionszieles wurde durch die Formulierung von Teilzielen für die einzelnen Mitgliedsstaaten konkretisiert, wobei für Österreich ein Reduktionsziel von 13 % festgelegt wurde.

1. EinführungDie rechtliche Basis zur Erfüllung der Kyoto-Ziele durch die Europäische Union wurde mit einer Richtlinie (Richtlinie 15.792/1/02 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten, im Folgenden kurz als „Richtlinie" bezeichnet) geschaffen, die Umsetzung in nationales Recht ist noch ausständig.

Als Lenkungs- und Kontrollmechanismus wurde beschlossen, Zertifikate, die zum Ausstoß von Kohlendioxid berechtigen, auszugeben. Die Zuteilung der Zertifikate an die Unternehmen erfolgt auf der Basis eines nationalen Planes, der der Kommission und den übrigen Mitgliedsstaaten vorzulegen ist. Zusätzlich zur staatlichen Zuteilung soll ein gemeinschaftsweites System für den Emissionshandel bi...

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