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SWK 27, 20. September 2003, Seite 76

Familienbeihilfe: Anspruch

Der Familienbeihilfeanspruch des haushaltsführenden Elternteiles nach § 3 Abs. 3 FLAG 1967 setzt voraus, dass die Eltern samt Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben, was auch im Falle einer durch Tod aufgelösten ehelichen Gemeinschaft nicht mehr zutrifft. - (§ 3 Abs. 3 FLAG 1967), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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