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UmgrStG und Bewertungsmethode
(BMF) - Zur Verkehrswertfeststellung nach umgründungssteuerlichen Vorschriften eignet sich das Wiener Verfahren nicht als Bewertungsmethode. Vielmehr ist der anlässlich einer Umgründung ertragsteuerlich maßgebliche Wert nach einer anerkannten Methode der Unternehmensbewertung zu ermitteln. (