Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 27, 20. September 2003, Seite 180

Und nochmals: Rückstellung für nicht konsumierten Urlaub im Lichte des § 9 EStG 1988

Michael Rauscher und Rudolf Grübler

Die Autoren des im SWK-Heft 17/18/2003, Seite S 460 ff., veröffentlichten Beitrages, Dr. Michael Rauscher und Mag. Rudolf Grübler, schreiben uns zum dazu in SWK-Heft 22/2003, Seite T 158, veröffentlichten Leserbrief von Thomas Scherlin:

„In unserem Beitrag haben wir ausgeführt, dass die nach handelsrechtlicher Praxis gebildete Rückstellung für nicht konsumierten Urlaub nicht voll steuerwirksam ist. Zur Höhe der steuerlichen Rückstellung haben wir die Ansicht vertreten, dass ihre Bildung nur bis zum Ausmaß der im mehrjährigen Durchschnitt anfallenden jährlichen Urlaubsabfindungen und Urlaubsentschädigungen zulässig ist.

Herr Thomas Scherlin hat auf diese Ansicht erwidert, dass auch die Konsumation von ‚alten' Urlaubstagen zu einem Mehraufwand führe. Richtig sei, dass sich der Lohn des Konsumierenden durch den Urlaubsverbrauch aus Vorjahren nicht ändere. Um einen Leistungsab- oder -ausfall zu kompensieren, müsse jedoch die Leistung des Urlaubenden ersetzt werden. Dadurch ergäben sich Aufwendungen, deren Ursachen im Jahr des nicht verbrauchten Urlaubes entstanden seien. Somit entstehe beim Nichtverbrauch im jeweiligen Einzelfall eine ‚gewisse Wahrscheinlichkeit für eine künftige Belastu...

Daten werden geladen...