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Notwendiges Betriebsvermögen bei GmbH-Anteilen
Notwendiges Betriebsvermögen bei GmbH-Anteilen (§ 4 Abs. 1 EStG)
Sollen Honorare des Steuerberaters dadurch bezahlt werden, dass er Anteile an einer GmbH erwirbt, um diese nach vereinbarter Wertsteigerung wieder gewinnbringend zu verkaufen, dann gehören die Anteile zum notwendigen Betriebsvermögen des Steuerberaters (BFH , IV R 57/99 in BB 2001, S 1232).