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Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verrechnungspreisen
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verrechnungspreisen (§ 8 Abs. 2 KStG)
Für eine verdeckte Gewinnausschüttung bestehen keine speziellen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten. Eine Dokumentation würde nur dem Nachweis dienen, dass sich der StPfl. bei der Festsetzung der Verrechnungspreise von Überlegungen leiten ließ, die auch ein fremder Dritter angestellt hätte. Da eine inländische Tochtergesellschaft i. d. R. keine Möglichkeit hat, Kalkulationsunterlagen ihrer ausländischen Muttergesellschaft vorzulegen, kann die Nichtvorlage nicht unter Berufung auf eine Verletzung der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen zu einer Schätzung zum Nachteil der Partei führen (BFH , I S 3/01 in BB 2001, S 1184).