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VfGH: Wr. Gebrauchsabgabegesetz
• Wr. GebrauchsabgabeG - Entfernung von Alttextil-Sammelbehältern; zur Entscheidung über Ansprüche betreffend die Entfernung von Alttextil-Sammelbehältern durch die Gemeinde Wien auf Bundesstraßengrund und nicht auf dem Gemeingebrauch gewidmeten Grundflächen innerhalb des Wiener Gemeindegebietes sind die ordentlichen Gerichte, für die Entfernung von Alttextil-Sammelbehältern auf öffentlichem, als Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr dienendem Gemeindegrund i. S. d. § 1 Abs. 1 Wr. GAG ist jedoch der UVS Wien zuständig.
( K I-2/99 u.a.)