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SWK 26, 10. September 2001, Seite R 94

VfGH: Wr. Gebrauchsabgabegesetz

Wr. GebrauchsabgabeG - Entfernung von Alttextil-Sammelbehältern; zur Entscheidung über Ansprüche betreffend die Entfernung von Alttextil-Sammelbehältern durch die Gemeinde Wien auf Bundesstraßengrund und nicht auf dem Gemeingebrauch gewidmeten Grundflächen innerhalb des Wiener Gemeindegebietes sind die ordentlichen Gerichte, für die Entfernung von Alttextil-Sammelbehältern auf öffentlichem, als Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr dienendem Gemeindegrund i. S. d. § 1 Abs. 1 Wr. GAG ist jedoch der UVS Wien zuständig.

( K I-2/99 u.a.)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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