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Das Realisationsprinzip und die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen
Zeitliche Erfassung von Zinsaufwand
Drei Klarstellungen sind zum Beitrag von Konezny, SWK-Heft 23/24/2001, Seite S 579 ff. anzubringen:
1. Das Realisationsprinzip wurzelt im Leistungsfähigkeitsprinzip.
2. Zinsaufwand ist im Fall einer Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich als Aufwand der Periode zu erfassen, für welche der Zinsaufwand bezahlt wird.
3. Das gilt auch für den Zinsaufwand aus Pensionszusagen.
1. Das Realisationsprinzip wurzelt im Leistungsfähigkeitsprinzip
Das (imparitätische) Realisationsprinzip wurzelt im Leistungsfähigkeitsprinzip: Steuergegenstand ist nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip das durch Leistungen am Markt erzielte Einkommen. Am Markt erzielt ist nur das Einkommen, das relativ sicher ist. Es wäre unverhältnismäßig, das technisch in Besteuerungsperioden zerschnittene Einkommen bereits in einer Periode zu erfassen, in welcher das Einkommen noch gar nicht sicher ist. Nur relativ sicheres Einkommen soll besteuert werden, um die sachlich S. S 641gebotene Verhältnismäßigkeit des Steuerzugriffs zu wahren. Es ist deshalb sachgerecht, nicht künftig erhoffte, sondern nur bereits realisierte Gewinne zu besteuern. Ebenso sachgerecht ist es, wahrscheinliche Risken und drohende Verluste rückzustellen. Andernfalls...