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Verbotene Einlagenrückgewähr durch Anmietung einer Liegenschaft für die Muttergesellschaft
§ 879 ABGB; § 52 AktG; § 82 GmbHG
Das Verbot der Einlagenrückgewähr erfasst alle Geschäfte, die einem Fremdvergleich nicht standhalten, dh die nicht oder nicht so geschlossen worden wären, wenn kein Gesellschafter daraus seinen Vorteil zöge.
Das Verbot der Einlagenrückgewähr kann einem Dritten entgegengehalten werden, wenn er entweder daran kollusiv mitgewirkt hat oder wenn sich ihm der Verdacht eines Gesetzesverstoßes geradezu „aufdrängen“ musste.
Aus der Begründung:
Die D GmbH & Co KG ist zu 99,5% Gesellschafterin der Kl. Die Bekl erwarb mit Kaufvertrag vom 11.5. bzw ein neugebildetes Grundstück. Die Kl als Mieterin und die Bekl als Vermieterin schlossen am 17.5. und am einenS. 271 Mietvertrag über das betreffende Grundstück ab. Die D GmbH & Co KG räumte der Bekl in Ansehung des Grundstücks ein Andienungsrecht ein. Weiters gab die D GmbH & Co KG am zur Sicherstellung aller Ansprüche der Bekl eine Garantieerklärung ab. Demnach verpflichtet sich die D GmbH & Co KG dazu, ein Sparbuch mit einem Einlagestand von € 150.000 zugunsten der Bekl zu verpfänden und zusätzliche Ansparleistungen iHv mtl € 2.000 beginnend mit zu erbringen. Am schlossen die...