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ÖBA 4, April 2017, Seite 273

Erste Judikatur zur Ausführung von CHF-Stop-Loss-Order im Januar 2015

§§ 863, 1293, 1299, 1304, 1323 ABGB; §§ 226, 502 ZPO

Die Klage eines FX-Kreditnehmers wegen angeblich mangelhafter Ausführung einer Stop-Loss-Order ist schlüssig, wenn er Zahlung des Deltas zwischen Kreditaushaftung nach tatsächlicher Konvertierung und hypothetischer Aushaftung bei ordnungsgemäßer Orderausführung verlangt.

Auch bei grundsätzlich ordnungsgemäßer Aufklärung durch Übergabe von Informationsblättern sind Personalbeweise zum Vorwurf mündlicher Fehlberatung aufzunehmen.

Aus der Begründung:

Die Streitteile schlossen 2002 einen Kreditvertrag über € 58.000, wobei der kl Kreditnehmer in Ausübung seines Konvertierungsrechts den Kreditbetrag in CHF aufnahm. Im Oktober 2014 beauftragte der Kl die Konvertierung unter Setzung einer Take-Profit-Order (mit einer Grenze von CHF 1,3) und einer Stop-Loss-Order (mit einer Grenze von CHF 1,19). Am hob die Schweizer Notenbank die davor über drei Jahre bestehende Euro-Wechselkursuntergrenze von CHF 1,2 auf. Unmittelbar nach dieser Wechselkursfreigabe fiel der Euro schlagartig auf einen Wechselkurs von unter CHF 0,9, um sich ab Februar 2015 auf einem Kursniveau im Bereich von CHF 1,05 einzupendeln. Die bekl Kreditgeberin teilte d...

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