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Entwurf zur Änderung der FMA-VO über die Anlage zum Prüfungsbericht
Am wurde ein Entwurf für eine Verordnung (VO) der FMA veröffentlicht, mit der die VO über die Anlage zum Prüfbericht (AP-VO) geändert werden soll. Die Anpassungen wurden nötig, da sich durch das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) unter anderem Änderungen bei den Prüfpflichten des Bankprüfers ergaben.
Der Bankprüfer hat die Einhaltung der im FM-GwG vorgesehenen Sorgfaltspflichten zu überprüfen. Dazu zählen beispielsweise die Bestimmungen zur Risikoanalyse auf Unternehmensebene, Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, Aufbewahrungspflichten, etc. Zudem muss der Bankprüfer in seinem Prüfungsbericht zukünftig auch über wesentliche Wahrnehmungen in Zusammenhang mit der Einhaltung der Verordnung 2015/2365/EU (SFT-VO) und des SFT-Vollzugsgesetzes berichten, sofern diese auf das geprüfte Kreditinstitut anwendbar sind.
Die Änderungen der AP-VO sollen mit in Kraft treten. Die novellierte VO ist auf Geschäftsjahre, die nach dem enden, anwendbar.