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SWK 29, 10. Oktober 1998, Seite 105

Vorliegen von Dienstverhältnis

Eine Anmeldung zur Sozialversicherung kann zwar Indizfunktion für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses haben, ist aber dann ohne Bedeutung, wenn der Anstellungsvertrag nicht dem Willen der Parteien entsprochen und nur der Vortäuschung eines Angestelltenverhältnisses gedient hat. - (§ 23 Z 1 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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