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SWK 29, 10. Oktober 1998, Seite S 645

Getränkesteuer vor dem EuGH

Stellungnahme des Juristischen Dienstes der Europäischen Kommission zum Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes

(J. H.) - Mit Beschluß vom , 97/16/0221, 0021, wurden vom VwGH dem EuGH folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

• Steht Art. 33 der Sechsten MWSt-Richtlinie des Rates v. (77/388/EWG) der Erhebung der österreichischen Getränkesteuer entgegen?

• Steht Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 zweiter Satz der Verbrauchsteuerrichtlinie vom (92/12/EWG) der Erhebung der österreichischen Getränkesteuer auf alkoholische Getränke entgegen?

• Steht Art. 92 Abs. 1 des EG-Vertrages einer Ausnahmebestimmung entgegen, wonach der Ab-Hof-Verkauf von Wein von der Getränkesteuer befreit ist?

Nun wurde der Schriftsatz des Juristischen Dienstes der Europäischen Kommission vom zur obigen Rechtssache C 437/97 bekannt. Deren Schlußfolgerung lautet:

„Die Kommission schlägt daher vor, die Vorlagefragen des Verwaltungsgerichtshofes wie folgt zu beantworten:

1) Artikel 33 Absatz 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern -Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: Einheitliche st...

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