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Wirtschaftstreuhänder international - nEUes aus Brüssel
VON DR. PETRA HÜBNER-SCHWARZINGER, WIEN - BRÜSSEL
I. Änderungen der 4. Bilanzrichtlinie
Der Kontaktausschuß für die Rechnungslegung, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten und Vertretern der Kommission zusammensetzt, diskutiert derzeit einen ersten Entwurf zur Änderung der 4. Richtlinie betreffend die „Fair-value"-Bewertung von financial instruments. Laut Entwurf kann von der allgemeinen Bewertung zu historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten abgewichen und ein Marktwert („fair value") angesetzt werden. Diese Bewertungsmöglichkeit orientiert sich nicht an einer Trennung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen, sondern es werden bestimmte Bilanzposten nach dem Gliederungsschema der Art. 9 und 10 von der „Fair-value"-Bewertung ausgeschlossen. Ferner sind Mitgliedstaatenwahlrechte vorgesehen, wonach die „Fair-value"-Bewertung auf Instrumente des Handelsbestandes eingeschränkt und/oder Instrumente, die bis zur Fälligkeit gehalten werden, von dieser Bewertung ausgeschlossen werden können.
Werden financial instruments mit dem „fair value" bewertet, so sind die daraus resultierenden Gewinne bzw. Verluste im Unternehmensergebnis der Periode auszuweisen, S. T 132d. h. sie verändern den (handel...