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SWK 14, 10. Mai 1995, Seite 054

GmbH-Geschäftsführer: Haftung

DieHaftungdes Geschäftsführers einer GmbH für Steuerschulden der GmbH verjährt für jene Steuerschulden, für welche keine Unterbrechungshandlung stattgefunden hat - (§ 238 Abs. 1 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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