Änderungen beim Investitionsfreibetrag ab 1. 5. 1995 (Kohler)
Dr. Gerhard Kohler
Erste Zweifelsfragen zur Sondervorauszahlung?
VON DR. GERHARD KOHLER
Mit dem Steuersparpaket (richtigerweise mit dem "Strukturanpassungsgesetz") wird der Investitionsfreibetrag von 15% für Anschaffungs- und Herstellungskosten nach dem auf 9% abgesenkt. Mit dieser Maßnahme verliert der Investitionsfreibetrag wirtschaftspolitisch seine Funktion als Investitionsankurbelungsinstrumentarium. Meines Erachtens haben sich betriebliche Investoren Anfang 1993 zum letzten Mal überzeugen lassen, ihre Gelder z. B. in den Wohnbau zu stecken. Denn mit dem Wegfall der Hürde der ausschließlichen gewerblichen Vermietung ab wurde grünes Licht für Immobilieninvestitionen gegeben. Wurde von Investoren zügig mit der Projektierung im März 1993 begonnen, dann konnte für die ersten Herstellungskosten gerade noch der IFB von 30% beansprucht werden. Wenn überhaupt, denn mit dem Durchführungserlaß vom , GZ 14 0205/1-IV/14/94, zum IFB wurde dann in einer Vielzahl vom Fällen mangels "weitaus überwiegendem Zweck der Vermietung" der IFB versagt. Für den Großteil der Herstellungskosten stand ab nur mehr der IFB von 15% zu, für die Fertigstellung der Immobilie im Jahr 1995 wird zum größten Teil der IFB nur me...
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