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Vorbereitender Anteilserwerb nach dem Einbringungsstichtag i. S. d. Art. III UmgrStG (BMF)
(BMF) - Die Rechtslage hinsichtlich der steuerlichen Bedeutung eines Gesellschafterwechsels bei einer Körperschaft nach dem Umgründungsstichtag hat sich gegenüber dem Geltungsbereich des StruktVG nicht geändert. Steht ein vorbereitender Anteilserwerb bei der einbringenden oder der übernehmenden Kapitalgesellschaft nach dem geplanten Einbringungsstichtag im Zusammenhang mit der Frage der Einbringung unter Verzicht auf die Ausgabe von neuen Gesellschaftsanteilen im Sinne des § 19 Abs. 2 Z 5 UmgrStG, muß die Übereinstimmung der Eigentums- oder Beteiligungsverhältnisse am einbringenden Unternehmen und an der übernehmenden Körperschaft am Tage des Abschlusses des Einbringungsvertrages gegeben sein. Bringt daher z. B. eine KG ihren Betrieb in die Komplementär-GmbH ein, behindert ein vorbereitender Anteilserwerb bei der übernehmenden GmbH nicht die volle Wirkung des Art. III UmgrStG auf den vor dem Anteilserwerb liegenden Stichtag, wenn die im Vorsatz genannte Voraussetzung gegeben ist. (