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SWK 2, 10. Jänner 1995, Seite R 11

Verfahren: Wiederaufnahme

DieWiederaufnahmeeines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens kann nicht erfolgen, wenn keine entscheidungswesentlichen neuen Tatsachen oder Beweismittel hervorgekommen sind - (§ 303 Abs. 4 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, AW 94/14/0018)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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