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Verfahren: Berufung
•ImBerufungsverfahrenhat sich die Finanzbehörde mit den Behauptungen des Abgabepflichtigen auseinanderzusetzen - (§ 288 BAO), (Aufhebung in diesem Punkt wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
(; 92/13/0203)