Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 2, 10. Jänner 1995, Seite R 8
Verfahren: Berufung
•ImBerufungsverfahrenhat sich die Finanzbehörde mit den Behauptungen des Abgabepflichtigen auseinanderzusetzen - (§ 288 BAO), (Aufhebung in diesem Punkt wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
(; 92/13/0203)