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Aufschließungsbeitrag NÖ
•Ein in Niederösterreich am anhängiges Verfahren betreffendAufschließungsbeitragwar nach den neuen Vorschriften der 6. Novelle zur NÖ BauO zu Ende zu führen - (Art. II Abs. 2 der 6. Novelle zur NÖ BauO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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