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SWK 2, 10. Jänner 1995, Seite R 10

Arbeitszimmer: Betriebsausgabe

Die Aufwendungen für einArbeitszimmerin der Wohnung des Steuerpflichtigen können als Betriebsausgaben anerkannt werden, wenn ein ausschließlich beruflichen Zwecken dienendes Arbeitszimmer unbedingt erforderlich ist - (§ 4 Abs. 3 EStG 1972), (Aufhebung in diesem Punkt wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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