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SWK 2, 10. Jänner 1995, Seite 006

Entwerfen von Brillenfassungen

Das Entwerfen vonBrillenfassungendurch einen anerkannten Künstler kann als gewerbliche Tätigkeit besteuert werden - (§ 23 EStG 1988), (Abweisung in diesem Punkt)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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