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SWK 2, 10. Jänner 1995, Seite 006
Entwerfen von Brillenfassungen
•Das Entwerfen vonBrillenfassungendurch einen anerkannten Künstler kann als gewerbliche Tätigkeit besteuert werden - (§ 23 EStG 1988), (Abweisung in diesem Punkt)
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