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SWK 2, 10. Jänner 1995, Seite 045

Gedanken zur Verbesserung der Rechtspflege (Schimetschek)

Dr. Bruno Schimetschek

Besinnung auf das Wesentliche wird gefordert

VON DR. BRUNO SCHIMETSCHEK*

Es hat in weit zurückliegenden Epochen eine Zeit gegeben, die noch kein schriftliches Recht kannte. Das menschliche Zusammensein wurde damals vielmehr ausschließlich durch ein von Generation zu Generation mündlich weitergegebenes Gewohnheitsrecht geregelt. Das war natürlich nur eine sehr kümmerliche Rechtsordnung, die nur aufgrund der in jenen Tagen herrschenden sehr primitiven Lebensverhältnisse überhaupt funktionieren konnte. Sobald sich jedoch das soziale und wirtschaftliche Leben immer reichlicher gestaltete und die menschliche Gesellschaft in steigendem Maße differenzierten Regelungen unterworfen wurde, sah man sich schließlich zur Vermeidung des Zustandes einer völligen Rechtlosigkeit genötigt, das Recht in Schriftform zu fassen. Das begann zunächst mit ganz einfachen Aufzeichnungen, wie sie uns in den alten Weistumstexten geboten werden, setzte sich dann in den Erlässen und Verordnungen der Landesfürsten fort und endete schließlich in großen Gesetzeswerken.

Dabei hielt sich die Gesetzesproduktion zunächst noch in angemessenen Grenzen, solange sich die gesamten Lebensverhältnisse noch in gemäßigtem Temp...

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