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Info zur Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen iZm COVID-19
Info des 2020-0.459.612.
Die am in der Findok veröffentlichte BMF-Info widmet sich Fragen der Auslegung und Anwendung von DBA im Kontext der COVID-19-Pandemie, die an das BMF herangetragen wurden. Die Info des 2020-0.271.800, wird aufgehoben und durch diese Info ersetzt. Es ist beabsichtigt, die BMF-Info auch weiterhin regelmäßig zu warten, um allfällige neue Entwicklungen aufzunehmen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.
Die Aktualisierungen betreffen im Wesentlichen die Konsultationsvereinbarungen mit Deutschland und Italien sowie eine Ergänzung zur Berechnung der Aufenthaltstage im grenzüberschreitenden Homeoffice bei Erkrankung; die Aktualisierungen sind in der BMF-Info grün markiert.