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AVR 4, August 2020, Seite 148

Konsultationsvereinbarung zur Grenzgängerregelung iSd DBA Italien iZm COVID-19

avr Redaktion

, 2020-0.394.761, BMF-AV 2020/96.

Die Konsultationsvereinbarung dient der Klärung der Wirkungsweise des Art 15 Abs 6 DBA Italien (Grenzgängerregelung) in Bezug auf Steuerpflichtige, die üblicherweise zu ihrem Arbeitsort pendeln, derzeit aber aufgrund der Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 im Homeoffice arbeiten. Die Konsultationsvereinbarung dient dabei nur als vorübergehende Maßnahme, um das Ausmaß der persönlichen Belastungen für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer möglichst gering zu halten.

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