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Konsultationsvereinbarung betreffend Ausstellung britischer Ansässigkeitsbescheinigungen iZm COVID-19
, 2020-0.497.761.
Im Rahmen eines nach Art 23 Abs 3 DBA Großbritannien, BGBl II 2019/32, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Großbritanniens in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbescheinigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der Steuerrückerstattung in Österreich Einvernehmen erzielt. Die Konsultationsvereinbarung gilt ab und endet spätestens am , sofern nicht eine Seite die Vereinbarung vorzeitig kündigt.