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ZWF 2, März 2020, Seite 102

Begriff der Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe

ZWF 2020/21

§ 29 Abs 6 FinStrG

; Schmutzer, Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG, BFGjournal 2020, 91; Winkler, ZWF 2020, 100

Der Begriff der Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe des § 29 Abs 6 FinStrG ist ein eigener Begriff des FinStrG und nach dem Gesetzeszweck, wie der in den zitierten Materialien zum Ausdruck kommt, auszulegen. Dabei handelt es sich um tatsächliche Vorgänge, aufgrund derer der Selbstanzeiger oder die Person, für die die Selbstanzeige erstattet wird, in Kenntnis und bei Würdigung der Sachlage mit der Tatentdeckung rechnen müsste.

S. 103Hinweis

Siehe zur Entscheidung in diesem Heft ausführlich Winkler, Praxiskommentar zu – Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG, ZWF 2020, 100.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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