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Keine Abgabenerhöhung, soweit Rücktritt vom Versuch vorliegt
ZWF 2020/19
Die Verhängung einer Abgabenerhöhung gem § 29 Abs 6 FinStrG ist insoweit nicht erforderlich, als eine anlässlich einer Selbstanzeige abgegebene berichtigte Einkommensteuererklärung im Umfang der einbekannten Einkünfte einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch darstellt.