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ZWF 2, März 2020, Seite 79

Sachverständiger, Befund, Gutachten, Mangelhaftigkeit, Unbestimmtheit, Widersprüchlichkeit, Obergutachten

ZWF Redaktion

§§ 126, 127 StPO

Schwaighofer, Die Pflicht zur Beiziehung eines weiteren Sachverständigen gem § 127 Abs 3 StPO, ÖJZ 2020, 160

Der Beitrag geht der Frage nach, wann das Strafgericht wegen Widersprüchlichkeit zweier Gutachten ein drittes Gutachten (sogenanntes „Obergutachten“) einholen muss. Der OGH verlangt dafür in zwei jüngeren Entscheidungen (; , 14 Os 28/19b) die Mängelfreiheit beider Gutachten – eine Situation, die es an sich gar nicht geben dürfte.

Hinweis: Siehe auch Schwaighofer, Der Sachverständige im österreichischen Strafverfahren, ZWF 2020, 1.

Rubrik betreut von: Mario SchmiederNorbert Wess
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