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Verpflichtung zur Bereithaltung der Bescheinigung A 1
2013/11/0143.
Die Nichtbereithaltung der Bescheinigungen A 1 im Falle einer Entsendung ins Inland ist als einzige Verwaltungsübertretung i. S. d. § 7b Abs. 5 i. V. m. Abs. 9 Z 2 AVRAG zu interpretieren. Die diesbezügliche Verwaltungsstrafe ist daher nicht kumulativ hinsichtlich jedes einzelnen in Österreich eingesetzten („ertappten“) Arbeitnehmers festzusetzen.