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ASoK 6, Juni 2014, Seite 233

Steuerliche Behandlung von Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung

Art. 14 Z 1 der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2014 (BBG 2014), 53 BlgNR 25. GP.

Die Änderungen im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2014 (AbgÄG 2014) i. Z. m. der Besteuerung von „Golden Handshakes“ haben die Frage aufgeworfen, wie Abschlagszahlungen, die einem Arbeitnehmer gewährt werden, damit dieser vorzeitig aus seinem Dienstverhältnis ausscheidet, zu werten sind. Derartige Zuwendungen hat die Judikatur bisher nicht unter § 67 Abs. 6 EStG (sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen), sondern unter „Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung“, einen Tatbestand, der ursprünglich gemeinsam mit den Kündigungsentschädigungen in § 67 Abs. 8 lit. b EStG angeführt wurde, subsumiert (wobei es m. E. keine tragfähige sachliche Begründung für diese Differenzierung gibt).

Anlässlich des Wegfalls dieses Sondertatbestandes im Rahmen des AbgÄG 2014 ist der Großteil der Fachliteratur davon ausgegangen, dass derartige Zahlungen nunmehr unter § 67 Abs. 6 EStG fallen, wobei aber der dort vorgesehene Begünstigungsausschluss für Dienstzeiten, die bereits unter das BMSVG fallen, nicht greift, weil dieser auf freiwillige Abfertigungen bezogen ist. Um dieser Interpretation entgegenzuwirken, wird im angeführten...

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