APRÄG 2016 | Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016
1. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 30 Inkrafttreten
ErläutRV zu § 30 URG
Da es sich um eine technische Anpassung an das RÄG 2014 handelt, sollen die geänderten Bestimmungen zeitgleich mit den durch das RÄG 2014 geänderten Bestimmungen anwendbar sein.
Praxiskommentierung
Zu § 30 Abs 4 URG:
Die Änderungen des URG durch das APRÄG 2016 treten zeitgleich mit dem RÄG 2014 rückwirkend in Kraft. Die Eigenmittelquote iSd § 23 URG sowie die fiktive Schuldentilgungsdauer iSd § 24 URG sind somit bereits zum Abschlussstichtag des ersten Geschäftsjahres, das nach dem beginnt, nach den geänderten Vorschriften zu berechnen.