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Bydlinski/Köll/Milla/Reichel

APRÄG 2016 | Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016

Praxiskommentar

1. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3497-5

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Dokumentvorschau
Bydlinski/Köll/Milla/Reichel - APRÄG 2016 | Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016

§ 30 Inkrafttreten

ErläutRV zu § 30 URG

Da es sich um eine technische Anpassung an das RÄG 2014 handelt, sollen die geänderten Bestimmungen zeitgleich mit den durch das RÄG 2014 geänderten Bestimmungen anwendbar sein.

Praxiskommentierung

Zu § 30 Abs 4 URG:

Die Änderungen des URG durch das APRÄG 2016 treten zeitgleich mit dem RÄG 2014 rückwirkend in Kraft. Die Eigenmittelquote iSd § 23 URG sowie die fiktive Schuldentilgungsdauer iSd § 24 URG sind somit bereits zum Abschlussstichtag des ersten Geschäftsjahres, das nach dem beginnt, nach den geänderten Vorschriften zu berechnen.

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