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ZWF 3, Mai 2022, Seite 106

Verbandsstrafrecht; Erfolgshaftung

§§ 2 f VbVG; § 302 StGB

Kiehl/Lindtner/Mydza, Erfolgshaftung im VbVG bei Entscheidungsträgertaten? ecolex 2022, 345

In § 3 VbVG sind die Voraussetzungen festgelegt, nach denen eine Straftat einem Verband zuzurechnen ist, wobei dies nach wie vor Gegenstand von Kontroversen ist. Der nachstehende Beitrag untersucht, wann Verbände für Taten ihrer Entscheidungsträger haften.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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