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Verbandsstrafrecht; Erfolgshaftung
Kiehl/Lindtner/Mydza, Erfolgshaftung im VbVG bei Entscheidungsträgertaten? ecolex 2022, 345
In § 3 VbVG sind die Voraussetzungen festgelegt, nach denen eine Straftat einem Verband zuzurechnen ist, wobei dies nach wie vor Gegenstand von Kontroversen ist. Der nachstehende Beitrag untersucht, wann Verbände für Taten ihrer Entscheidungsträger haften.