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Korruptionsstrafrecht; Kandidatenbestechung; Kandidatenbestechlichkeit
§§ 74 Abs 1 Z 4a, 304, 305, 306, 307, 307a, 307b, 308, 309 StGB
Schröder, Geplante Novellierung des Korruptionsstrafrechts: Strafbarkeit der Kandidatenbestechung und Kandidatenbestechlichkeit, ecolex 2022, 339
Der Gesetzgeber hat sich das Ziel gesetzt, das Korruptionsstrafrecht auf Personen auszuweiten, „die sich um eine Funktion als Amtsträger bewerben“. Dieses Vorhaben ist allerdings eine Herausforderung. Anknüpfungspunkt muss der prospektive Amtsträger sein, dh eine Person, die ein Amt bereits in Aussicht, aber noch nicht tatsächlich übernommen hat. Eine natürliche Grenze existiert in diesem Zusammenhang nicht, weshalb der Gesetzgeber zu entscheiden hat, wie konkret die Aussichten auf das künftige Amt bereits sein müssen. Die bestehenden Möglichkeiten einer solchen Regelung bergen allerdings zahlreiche Probleme und Risiken.