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ZWF 3, Mai 2022, Seite 82

Die strafrechtliche Bedeutung der EU-Sanktionen gegen Russland

Severin Glaser und Robert Kert

Die EU hat bereits seit dem Jahr 2014, als Russland die Krim und Sewastopol annektierte und Separatisten im Osten der Ukraine zwei „Volksrepubliken“ ausriefen, sogenannte „restriktive Maßnahmen“ gegen Russland verhängt, deren erklärtes Ziel es war, „eine friedliche Beilegung der Krise zu unterstützen“. Nach der Anerkennung der separatistischen Volksrepubliken durch Russland am und dem darauffolgenden russischen Angriff auf die Ukraine am hat die EU diese Sanktionen in mehreren Schritten ausgeweitet. Zusätzlich wurden Gelder und wirtschaftliche Ressourcen bestimmter Personen (zB bestimmter russischer Politiker, aber auch von Banken) eingefroren. Die weitreichenden Konsequenzen dessen umfassen nicht nur die (intendierten) Auswirkungen auf die russische Wirtschaft, sondern bergen auch für Wirtschaftsteilnehmer in Österreich ein erhöhtes Strafbarkeitsrisiko.

Die – stetig ausgeweiteten – Sanktionen lassen sich grob einteilen in Sanktionen betreffend den Handel mit Gütern und Technologien sowie Sanktionen betreffend den Finanzmarkt und bestimmte andere Wirtschaftszweige. Hinsichtlich des Verkaufs, der Lieferung oder der Ausfuhr von Gütern und Technologien nach Russland bzw an natürliche...

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