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Erfüllung formaler Voraussetzungen eines Fortführungsantrags – OGH gegen OGH
Es gibt wohl nichts Unangenehmeres für eine Rechtsvertretung als die Zurückweisung eines Rechtsmittels bzw -behelfs wegen formaler Mängel. Umso mehr gilt dies für die Erhebung eines Fortführungsantrags. Dessen Erfolgschancen sind in der Praxis – bekanntermaßen – gering. Demnach sollte darauf geachtet werden, dass diese ohnehin geringe Erfolgswahrscheinlichkeit nicht bereits dadurch zunichtegemacht wird, weil es der gesetzlich vorgesehenen Angaben im Fortführungsantrag mangelt. Ob es – nach Ansicht des OGH und des Autors – hierzu auch der Angaben zur Rechtzeitigkeit des Fortführungsantrags bedarf, beleuchtet dieser Beitrag. Eines vorweg: Eine klare Antwort kann auch der Autor nicht liefern.
1. Grundlegendes
Der Antrag auf Fortführung eines Ermittlungsverfahrens gemäß § 195 StPO ist fraglos ein (in der Theorie) wichtiges Institut, um die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens einer gerichtlichen Kontrolle zu unterwerfen. Schon den Materialien ist zu entnehmen, dass der Gesetzgeber den Bedarf erkannte, wonach „die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht nur über das Einbringen der Anklage, sondern auch über die Beendigung des Ermittlungsverfahrens effektiver Kontrolle bedürfe“.
Es soll jedoch n...