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ZWF 2, März 2016, Seite 64

Konfiskation; Zustimmung des Angeklagten; amtswegige Wahrnehmung materieller Nichtigkeit

ZWF Redaktion

§ 19a StGB; §§ 290, 345 Abs 1 Z 13 StPO

Tipold, Zustimmung des Angeklagten zur Konfiskation (), JBl 2015, 669

Das angefochtene Urteil enthält zur Konfiskation zweier Mobiltelefone zwar bei beiden Angeklagten keine Verhältnismäßigkeitsprüfung (§ 281 Z 11 Fall 3 StPO) und hinsichtlich eines Angeklagten auch keine Feststellung einer Verwendung zur Begehung einer vorsätzlichen Straftat (§ 281 Abs 1 Z 11 Fall 1 StPO). Da sich beide Angeklagten in der Hauptverhandlung ausdrücklich mit der Konfiskation einverstanden erklärten, bedurfte es vorliegend mangels eines konkreten Nachteils jedoch keiner amtswegigen Wahrnehmung dieser Rechtsfehler.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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