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Berufsgeheimnis; Umgehungsverbot; Sicherstellungsverbot
§ 157 Abs 1 Z 2–5, Abs 2 StPO
Müller, Verwertung im Gewahrsam Dritter befindlicher Anwaltsunterlagen im Strafverfahren? RZ 2015, 250
Nach Auffassung des OLG Wien (22 Bs 133/14w) können die Strafverfolgungsbehörden nach § 157 Abs 1 Z 2 StPO auf Korrespondenz mit Berufsgeheimnisträgern zugreifen, wenn sich die betreffenden Schriftstücke außerhalb der unmittelbaren Sachherrschaft des Berufsgeheimnisträgers befinden. Der Beitrag untersucht diese Rechtsansicht und die Grenzen des Schutzes der anwaltlichen Verschwiegenheit im Strafverfahren.