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Vielfache Aktivitäten zur Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche
Nach den Terroranschlägen im vergangenen Jahr stellt die Bekämpfung des Terrorismus wieder einmal einen Schwerpunkt der Aktivitäten der EU und anderer internationaler Organisationen dar. Deutlicher Ausdruck dessen war die bereits im April 2015 veröffentlichte Europäische Sicherheitsagenda, durch die der Terrorismus als eine der drei Kernprioritäten (neben organisierter Kriminalität und Cyberkriminalität) der Europäischen Kommission festgelegt wurde. Die Auflage eines Zusatzprotokolls zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus, das Vorgaben des UN-Sicherheitsrats in einen völkerrechtlichen Vertrag fasst, und der Beitritt der EU zu diesem Protokoll bestätigen die legislative Entschlossenheit auf internationaler Ebene genauso wie der neue Kommissionsvorschlag für eine Terrorismusbekämpfungs-Richtlinie.
Die erwähnte vorgeschlagene Terrorismusbekämpfungs-Richtlinie, die den bisherigen Terrorismusbekämpfungs-Rahmenbeschluss ersetzen soll, sieht eine breitere Palette an Vorbereitungsdelikten als bisher vor, die etwa auch das Absolvieren von Terrorismusausbildungen oder Auslandsreisen zu Terrorismuszwecken bzw die Organisation solcher Reisen umfasst. Das Delikt der Terro...