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ZWF 2, März 2016, Seite 63

Untreue; unmittelbarer Vermögensnachteil

ZWF 2016/7

§ 153 StGB

; , 15 Os 98/14x; RIS-Justiz RS0130418

Der von § 153 StGB verlangte Vermögensnachteil muss unmittelbar durch den Missbrauch der Vertretungsbefugnis entstehen und nicht etwa erst durch eine zusätzliche Handlung des Machtgebers oder eines Dritten.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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