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Berufsgeheimnis; Umgehungsverbot; Sicherstellungsverbot
§ 157 Abs 1 Z 2–5, Abs 2 StPO
Zerbes, Anwaltsgeheimnis: Wirkung und Fernwirkung des Umgehungsverbots, ÖJZ 2016/23, 159
Bestimmte privilegierte Berufsgruppen, darunter Rechtsanwälte, müssen ihre berufsbedingten Geheimnisse auch den Strafverfolgungsbehörden nicht preisgeben: Sie genießen ein Aussageverweigerungsrecht, das bei sonstiger Nichtigkeit nicht umgangen werden darf. In jüngerer Zeit wurde vermehrt über diesen Schutz diskutiert. Das OLG Linz hat jüngst über die Fernwirkung des Umgehungsverbots entschieden. Diese Entscheidung wird im Folgenden näher beleuchtet, vor allem aber zum Anlass genommen, die unmittelbare Reichweite des Umgehungsverbots abzustecken, insbesondere im Hinblick auf Unterlagen, in denen berufliche Geheimnisse zum Ausdruck kommen.