MRG | Mietrechtsgesetz
2. Aufl. 2022
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§ 41 Aufhebung der Unterbrechung eines Kündigungs- oder Räumungsverfahrens
Literatur
T. Klicka in Hausmann/Vonkilch, Österreichisches Wohnrecht4 § 41 MRG Rz 5; Lindinger, Teilunterbrechung, immolex 2020/83; Pfiel, immolex 1998/104; Rauer, Praktische Überlegungen zum einstweiligen Mietzins nach § 382f EO, wobl 2005, 41; Vonkilch, Der einstweilige Mietzins, immolex 2004, 228; Würth/Zingher/Kovanyi, Miet- und Wohnrecht I23, § 41 Rz 3.
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Ein Kündigungsverfahren wegen Mietzinsrückstands kann unabhängig davon, ob es auf Grundlage des MRG (wichtiger Grund gem § 30 Abs 2 Z 1) oder des ABGB (Räumungsbegehren gem § 1118) anhängig ist, wegen eines Verfahrens nach § 37 auf Antrag oder von Amts wegen unterbrochen werden. Diese Unterbrechung kann dem Mieter jedoch uU zur Verschleppung des Verfahrens dienlich sein und ihm somit das weitere Bewohnen des Mietobjektes ohne (vollständige) Zahlung der Miete ermöglichen.
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Vor dem WohnAußStrBeglG (BGBl I 2003/113) war gem § 41 aF die Unterbrechung bei Vorliegen der Präjudizialität eines außerstreitigen Verfahrens bzw eines Verfahrens vor der Schlichtungsstelle zwingend. Nunmehr (seit ) regelt die Bestimmung die Fortsetzung eines unterbrochenen Verfahrens und obliegt die Entsc...