InvFG | Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2016
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§ 163 Spezialfonds
Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77
EB zu § 163:
Entspricht § 1 Abs 2 InvFG 1993. Hinsichtlich der natürlichen Personen wird klargestellt, dass diese jeweils die Mindestinvestitionssumme erfüllen müssen.
Normenüberblick zu § 163 InvFG
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Vorläufer-§§ im InvFG 1993 | § 1 Abs 2 | |||
Europarechtliche Grundlagen | – | |||
Parallel-§§ in Deutschland | – | |||
Von OGAW-V-Umsetzung (BGBl I 2015/115) betroffen? | Ja | ☐ | Nein | ☒ |
Literatur
Kammel, Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) & Co. – Eine erste Bestandsaufnahme, ÖBA 2013, 483; Kammel, Einführung in das Bank- und Kapitalmarktrecht (2011); Kammel, UCITS IV – ein weiterer Meilenstein im europäischen Investmentfondsrecht? ÖBA 2009, 565; Kammel/Schredl, Praktischer Materialienband – InvFG 2011 und AIFM-Rahmenwerk² (2013); Kammel/Schredl, Das InvFG 2011 – Richtungsweisende Gesetzgebung oder verpasste Chance? ÖBA 2011, 556; Kammel/Thierrichter, Der Begriff des Sondervermögens vor einem investmentfondsrechtlichen Hintergrund, ÖBA 2011, 237.
Übersicht
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I. Grundmerkmale eines Spezialfonds
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Anknüpfend an die bisherige Tradition von Spezialfonds im österreichischen Investmentfondsrecht definiert § 163 die Grundmerkmale eines solchen...