InvFG 2011 § 1. Anwendungsbereich, BGBl. I Nr. 135/2013, gültig ab 22.07.2013

1. Teil Allgemeine Bestimmungen

§ 1. Anwendungsbereich

Dieses Bundesgesetz legt Bedingungen fest, zu denen OGAW (§ 2) in Österreich aufgelegt, verwaltet und vertrieben werden dürfen. Weiters wird festgelegt, zu welchen Bedingungen Andere Sondervermögen, Pensionsinvestmentfonds und Spezialfonds in Österreich unter Bedachtnahme auf § 48 Abs. 3 und 4 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, BGBl. I Nr. 135/2013, aufgelegt, verwaltet und vertrieben werden dürfen.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
UAAAA-76873