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Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

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Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 4 Ausnahmen

Iris Leixner

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77

EB zu § 4:

Setzt Art. 3 der Richtlinie 2009/65/EG um. Bestimmte Organismen zur gemeinsamen Vermögensveranlagung sind entweder nicht als OGAW zu qualifizieren und profitieren daher nicht von der Möglichkeit des „EU-Passes“, also des erleichterten Vertriebes in anderen Mitgliedstaaten oder sie unterliegen überhaupt nicht den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes. Die Bestimmung dient der leichteren Abgrenzung. Konstrukte, die die Definition des § 2 nicht erfüllen, fallen nicht unter dieses Bundesgesetz.

Normenüberblick zu § 4 InvFG


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Vorläufer-§§ im InvFG 1993
Europarechtliche Grundlagen
Art 3
Parallel-§§ in Deutschland
vgl § 2
Von OGAW-V-Umsetzung (BGBl I 2015/115) betroffen?
Ja
Nein

1

Die Bestimmung setzt Art 3der OGAW-RL um. Der öffentliche Vertrieb bzw das Angebot an das Publikum ist ein Definitionsmerkmal des OGAW (s Art 3 Buchst b; ebenso § 2 Abs 1 Z 1). Ist dieses nicht erfüllt, so finden die den OGAW betreffenden Bestimmungen der RL auch keine Anwendung.

2

Die Bestimmung ergänzt die vorhergehenden (§§ 1 bis 3) logisch. Werden OGAW-Anteile nicht in Österreich oder in anderen Mitgliedstaaten öffentlich angeboten, so liegt kein OGAW vor. Es kann aller...

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